Bohrarbeiten
- Bohrarbeiten in Steinbrüchen im Bereich von 30 - 127 mm Durchmesser
- Durchführung spezieller Bohrarbeiten im Tagebau, Tiefbau ( wie zB Straßenbau, Kanalbau, Baugruben ) bzw. Industrieabbruch ( Gebäude, Fundamente, Brücken, Schornsteine )
Vorbereitung und Durchführung von Sprengarbeiten
- Auflockerungssprengungen von Felsgestein, in Baugruben, Gräben, Böschungen.
- Großbohrlochsprengungen in Steinbrüchen zur Gewinnung von Rohmaterial.
- Lockerungssprengungen für Felseinschnitte im Straßenbau.
- Spaltsprengungen zur Herstellung sauberer Konturen in Baugruben, sowie zur Erhaltung der Standfestigkeit des zu bewahrenden Gebirges.
- Bohr- und Sprengarbeiten bei Abbruch von Baukonstruktionen (Gebäude, Schornsteine, Brücken).
- Einsatz von nichtexplosiven Sprengmitteln (Expansionsmitteln) zur Vermeidung von Sprengerschütterungen.
- Erstellung von Bohr - und Sprengplänen, Sprengprotokollen bzw. Sprenganzeigen.
- Schwingungsmessungen.
"Alle Bohr- und Sprengarbeiten werden mit größter Sorgfalt unter Einhaltung der sicherheitstechnischen Bestimmungen und umfangreichen Sicherheitsaufwand durchgeführt."